Schoof & Uridoc

AGB

Angaben

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Geschäfte mit der Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, sind für die Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich.
Abweichende Vereinbarungen einschließlich etwaiger Zusicherungen sind ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung von Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG unwirksam.

2. Preise

Unsere Lieferungen erfolgen zu dem am Tage des Versandes bzw. der Abholung gültigen Preisen. Die Preise gelten ab Lager von der Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG, einschließlich Verpackung und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Während der Dauer des Vertrages eintretende Erhöhungen der Frachtraten, der Versicherungsraten sowie Zölle und Steuern gehen zulasten des Kunden.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten als Zahlungsziele ab Rechnungsdatum für wasserlose Urinale
– innerhalb 14 Tagen netto Kasse
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Skonti durch den Kunden, wenn dies durch Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG mit dem Kunden vereinbart, ist die vollständige Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen und Leistungen. Geht die Zahlung später als 14 Tage ab Rechnungsdatum ein, so ist die Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Werden etwa vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten, so wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Ausgenommen sind unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen.

4. Lieferung

Angaben über Liefertermine beziehen sich auf die Auslieferung ab dem Lager von Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG.
Mit der Übergabe an den Spediteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers von Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG geht alle Gefahr auf den Kunden über. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG behält sich das Eigentum an sämtlichen Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten sowie sämtlicher, ihr aus anderen Geschäften mit dem Kunden oder aus anderen Rechtsgründen gegen den Kunden zustehenden Forderungen vor. Der Kunde ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist der Kunde nur berechtigt, wenn dies zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört und im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgt. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherung aller Forderungen an Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG ab.
Die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung, Beschädigung und Veralterung der Ware trägt der Kunde.

6. Gewährung und Haftung

Bei etwaigen Mängeln der verkauften Ware leistet Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG Gewähr im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für Ware, die ohne schriftliche Zustimmung von Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG be- oder verarbeitet wurde oder unsachgemäß benutzt oder behandelt wurde und bei natürlichem Verschleiß. Für Brauchbarkeit zu einem bestimmten Zweck wird keine Gewähr übernommen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn der Kunde den Mangel binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware rügt, ausgenommen sind verborgene Mängel. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl, bei Fehlschlagen durch Wandelung oder Minderung nach Wahl von Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG. Schadenersatzansprüche aller Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
In jedem Fall bestehen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenSchoof & Uridoc GmbH und Co.KG nur, soweit Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG Gewährleistung oder Schadenersatz von ihrem Vorlieferanten erhält.

7. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleve. Schoof & Uridoc GmbH und Co.KG ist jedoch berechtigt, auch bei einem anderen zuständigen Gericht Ansprüche geltend zu machen.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bedingung tritt diejenige gültige Bestimmung oder Handhabung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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